Opfergewalt

Jeder kann Opfer einer Straftat werden! Da das Opfer einer Straftat in verschiedenen Rollen in dem Verfahren gegen den Täter mitwirkt, nämlich als Zeuge, Nebenkläger oder Anspruchsteller im Adhäsionsverfahren, ist eine adäquate Vertretung unerlässlich.



  • Nebenklage
  • Adhäsionsverfahren
  • Opferentschädigungsgesetz



In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber durch Neuerungen im Strafprozessrecht immer wieder die Rechte der Opfer gestärkt. Bei bestimmten Straftaten besteht die Möglichkeit, sich als Nebenkläger am Strafverfahren gegen den Täter zu beteiligen. Zudem kann man entscheiden, ob man gleich im Strafverfahren seine Schadenersatzansprüche, insbesondere seinen Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter geltend macht.


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